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Wussten Sie schon....

dass Sie ab dem 1. Januar 2013 Ihren Kaminkehrer frei wählen können?? Nur noch die Abnahme einer Heizungsanlage muss von dem örtlich zuständigen Schornsteigerfeger durchgeführt werden.

Falls Sie einen anderen Kaminkehrer aus dem EU-Verbund für die Regelkontrolle Ihrer Heizung beauftragen möchten, benötigen Sie von Ihrem zuständigen Kreisschornsteinfeger eine Bescheinigung, für die etwa Kosten in Höhe von € 30,-- anfallen. Bedenken Sie aber, dass Sie trotzdem Ihren zuständigen Bezirkskaminkehrer über das Ergebnis der Kontrollen informieren müssen, was mit weiteren Kosten und Aufwand verbunden ist. Fragen Sie einfach bei uns nach, wir machen Ihnen einen Lösungsvorschlag.

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Hinweis: Für Tipps, Ratschläge und Querverweise und deren Korrektheit werden keine Garantien oder eine Gewährleistung übernommen! Für steuerliche Konzeptionen und deren Behandlung ist ausschließlich Ihr Steuerberater zuständig!

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